Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
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Wie finde ich die zuständige Stelle zur Anerkennung meines ausländischen Abschlusses?
Die Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüssen ist in verschiedenen Rechtsgrundlagen geregelt. Die Anerkennungsverfahren werden von den jeweiligen Bundesländern durchgeführt. Erläuterungen zu den geregelten Anerkennungsverfahren sowie Informationen über die zuständigen Stellen für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse finden sich in einer Datenbank, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rahmen des Netzwerks IQ gefördert wird.
Wie eine Anerkennung aussieht, hängt vom Abschluss bzw. vom Beruf ab. In manchen Berufen dürfen Sie ohne Anerkennung in Deutschland nicht arbeiten, z.B. als Arzt/Ärztin. In anderen Berufen können Arbeitgeber/innen selbst entscheiden, ob sie Sie – auf der Grundlage Ihres ausländischen Zeugnisses – einstellen. Auch in diesem Fall kann eine deutschsprachige Zeugnisbewertung von einer Anerkennungsstelle für Sie nützlich sein, besonders bei Bewerbungen, da ein Unternehmen Ihre Qualifikationen dann besser einschätzen kann.
Bei allen Anerkennungsverfahren wird Ihr ausländisches Zeugnis von einer bestimmten zuständigen Anerkennungsstelle geprüft und mit einer deutschen Qualifikation verglichen. Im Idealfall wird Ihre Qualifikation als gleichwertig eingestuft und eine Anerkennung ausgesprochen, die mit einem Bescheid schriftlich bestätigt wird.
Besonders wichtig ist es, sich an die richtige Anerkennungsstelle zu wenden - Baden-Württemberg hat eine eigene zuständige Stelle. Ihr Beruf und Ihr Wohnort bestimmen die Zuständigkeit. Detaillierte Informationen finden Sie in der rechten Linkliste.
Wo finde ich schon im Vorfeld Informationen darüber, wie ein Zeugnis aus meinem Land bewertet wird?
Im Bereich der Beruflichen Anerkennung zählt stets der individuelle Fall. Grundsätzlich wird geprüft, ob die Dauer und die Inhalte Ihrer Ausbildung der vergleichbaren deutschen Ausbildung entsprechen.
Zur Bewertung im Fall der Schulischen und Akademischen Anerkennung sowie für Hochschulabschlüsse gibt es Informationen in der Datenbank ANABIN, die von der „Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen“ (ZAB) betreut wird. Die ZAB ist eine Einrichtung der Kultusministerkonferenz und fungiert für alle Anerkennungsstellen als nationale Gutachterstelle zur Bewertung ausländischer Qualifikationen.
Detaillierte Informationen finden Sie in der rechten Linkliste.

